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Welche Förderungen gibt es für die Badsanierung?

Förderungen können eine Badsanierung sinnvoll unterstützen, um ggf. Kosten zu senken. Wichtig ist jedoch: Nicht jede Maßnahme ist automatisch förderfähig – und nicht jede Förderung passt zu jedem Projekt.

Förderung aktuell wieder verfügbar

Die Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen (KfW 455-B) ist seit dem 08.04.2026 wieder verfügbar.

In den letzten Jahren waren die Fördermittel oft schnell ausgeschöpft. Wenn du die Möglichkeit nutzen möchtest, lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob dein Projekt förderfähig ist.

Ein Zuschuss von bis zu 2.500 € ist möglich.

Bodenebene Dusche mit Sitzgelegenheit

KfW 455-B – Zuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen

Die KfW-Förderung 455-B unterstützt Maßnahmen, die das Wohnen im Alltag erleichtern.

Dazu gehören im Bad zum Beispiel:

  • bodenebene Duschen
  • Reduzierung von Einstiegshöhen
  • Anpassung von Bewegungsflächen
  • barrierearme Ausstattung

Der Zuschuss beträgt bis zu 10 % der förderfähigen Kosten – maximal 2.500 € pro Wohneinheit.

Wichtig:
Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.

Barrierereduziert heißt nicht Krankenhaus

Der Begriff „barrierereduziert“ wird oft falsch verstanden.

Es geht nicht um ein funktionales oder klinisches Bad – sondern um durchdachte Lösungen, die den Alltag erleichtern.

Eine bodenebene Dusche, großzügige Bewegungsflächen oder gut platzierte Elemente können sich nahtlos in ein hochwertiges Badkonzept einfügen.

Viele unserer Referenzen wurden mit der maximalen Fördersumme von 2.500 € bezuschusst – ohne dass man dem Bad die Förderung „ansieht“.

Barrierefreie Dusche elegant und kein Krankenhaus

Was viele unterschätzen

Die Förderung ist kein Selbstläufer.

Entscheidend ist:
  • Die Maßnahme muss den technischen Anforderungen entsprechen
  • Die Umsetzung muss korrekt dokumentiert werden
  • Die Antragstellung muss vollständig und rechtzeitig erfolgen

In der Praxis scheitert es oft an Details – nicht an der grundsätzlichen Förderfähigkeit.

Wie wir unsere Kunden dabei unterstützen

Wir begleiten den Prozess von Anfang an.

Das bedeutet:
  • wir prüfen, ob die geplante Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist
  • wir achten darauf, dass die technischen Anforderungen eingehalten werden
  • wir bereiten die Unterlagen so vor, dass sie nachvollziehbar sind

Die Rechnung stellen wir so aus, dass die Auszahlung direkt erfolgen kann – ohne zusätzlichen Formularaufwand.

Unser Ziel ist es, den Prozess so einfach wie möglich zu halten.

In den meisten Fällen konnten wir die maximale Fördersumme von 2.500 € ausschöpfen.

Auch wenn es im Detail einmal herausfordernd wird, die technischen Vorgaben einzuhalten, finden wir in der Regel eine Lösung.

Durch Erfahrung und ein gutes Verständnis der Anforderungen lassen sich viele Situationen mit kleinen Anpassungen oder durchdachten Ansätzen so lösen, dass die Förderung dennoch möglich wird.

Bodenebene Duschwanne aus Stahl Email

Förderung über die Pflegekasse

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, wird eine Sanierung der Dusche oder des gesamten Badezimmer bezuschusst.

Die Pflegekasse unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, zum Beispiel:

  • Anpassung der Dusche
  • Reduzierung von Barrieren
  • Verbesserung der Zugänglichkeit

Die Höhe der Förderung liegt in der Regel bei 4180 €, kann jedoch nicht mit anderen Fördermaßnahmen, wie z.B. der der KfW kombiniert werden.

Regionale Förderprogramme

In einzelnen Fällen bieten auch Städte oder Gemeinden Programme zur Unterstützung von barrierereduzierenden Maßnahmen an.

Diese sind:
  • regional unterschiedlich
  • oft zeitlich begrenzt
  • nicht flächendeckend verfügbar

Eine Prüfung im Einzelfall kann sich dennoch lohnen.

Förderung prüfen lassen

Nicht jede Maßnahme ist automatisch förderfähig. Entscheidend ist die konkrete Situation im Bestand.

Wenn du planst, dein Bad umzubauen, prüfen wir gemeinsam, ob die Förderung für dein Projekt genutzt werden kann – und begleiten dich durch den gesamten Prozess.

Gerne prüfen wir, ob dein Projekt für eine Förderung in Frage kommt.